Angelika Shankari Holz - Yoga - Gesundheit & Entspannung
  Angelika Shankari Holz - Yoga - Gesundheit & Entspannung  

 

Ablauf

Training, Coaching, Psychotherapie – wie lange und wie oft?

 

Um den Erfolg eines Persönlichkeitstrainings, Coachings oder einer Psychotherapie zu gewährleisten, sind regelmäßige Abstände und eine gewisse Dauer der einzelnen Sitzungen sinnvoll und wichtig. Hierfür empfehle ich Ihnen zwei bis vier Sitzungen im Monat für mindestens 3 Monate. Die jeweiligen Sitzungen dauern 90 Minuten, in Ausnahmefällen bis zu 120 Minuten.

Vor jedem Einzelcoaching sowie einer Psychotherapie biete ich Ihnen ein kostenloses und persönliches Erstgespräch von 60 Minuten an. Dieses bietet uns beiden Gelegenheit, die gemeinsame Arbeit detailliert und zuverlässig kennen zu lernen, so dass im Anschluss eine fundierte Entscheidung über den weiteren Coaching-Prozess bzw. Psychotherapie möglich ist. Das Kennenlerngespräch ist so hochwertig wie eine Sitzung (Coaching sowie Psychotherapie), dadurch erhalten Sie bereits erste wertvolle Impulse und nützliche Antworten auf Ihre Fragen.

Vertraulichkeit.

 

Absolute Vertraulichkeit für Sie ist die Grundvoraussetzung einer vertrauensvollen und erfolgversprechenden Zusammenarbeit.
Heilpraktiker (Psychotherapie) unterliegen der Schweigepflicht!

 

Auszug aus der Berufsordnung für Heilpraktiker:
Artikel 3 – Schweigepflicht

er Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

 Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Schweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des ersteren erfolgen. Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

 

Die unbequemste Art der Fortbewegung ist das In-sich-gehen.....

Bewusster leben -              Wer mit Yoga beginnt, lernt nicht nur Asanas und Meditationstechniken, sondern beschäftigt sich meist auch mit der Philosophie dahinter. Und krempelt daraufhin oft das eigene Leben um: weniger konsumieren, mehr aufs Herz hören, achtsamer sich selbst und anderen gegenüber sein, gesünder essen, auf Alkohol und Rauchen verzichten - um nur einige Positivbeispiele zu nennen.